Abgabebedingungen


Wir geben unsere sorgfältig gepflegten und mit Liebe gezogenen Meerschweinchen grundsätzlich nur an sympathische Tierfreunde ab. Ein Tierfreund ist jemand, der nicht nur ein Schweinchen haben will, sondern es auch halten kann.

 

Hierzu gehören: Meerschweinchengesellschaft, ein Grundwissen über Pflege und Fütterung (sehr gern geben wir Anfängern Hilfestellung) sowie die finanziellen Möglichkeiten, auch einmal einen nötigen Tierarztbesuch zu bezahlen.

 

Jungtiere dürfen frühestens mit ca. 4 - 6 Wochen und 250 - 350g ausziehen. Entscheidend ist der Entwicklungsstand. Wir achten darauf, augenscheinlich gesunde Meerschweinchen abzugeben. Leider ist keiner von uns Tierarzt und eventuell versteckte "Mängel" sind zum Abgabezeitpunkt nicht immer ersichtlich. Da es der Gesetzgeber leider so will, muss man es deutlich schreiben. Nach der Abgabe schließen wir eine Haftung aus.

 

Beim Umzug ins neue Zuhause kann es manchmal vorkommen, dass durch das unbekannte Stallmillieu bzw. den Stress Durchfall, Grabmilben oder Pilze auftreten. Auch eine kleine Umzugs-Erkältung ist möglich. Tiere sind keine Maschinen und so ein großer Tapetenwechsel ist für ein kleines Meerschweinchen nicht immer leicht. Wer nun bedenken hat, möge bitte von einer Anfrage absehen. 

 

Wir bevorzugen es, wenn neue Besitzer ihre Tiere persönlich bei uns abholen. Wenn die Strecke zu weit ist, buchen wir für Sie aber auch gerne einem professionellen Tierversand. Dies geschieht gut verpackt und bestens versorgt. Hierfür berechnen wir eine Pauschale. Wenn Sie eine geeignete und unkomplizierte Mitfahrgelegenheit finden, übergeben wir die Tiere auch gerne einem Fahrer Ihres Vertrauens.

 

Sie können bei uns durch Zahlung des vollen Kaufpreises Ihr Schweinchen reservieren. Ab diesem Zeitpunkt gehört das Tier Ihnen und wenn es unverhofft erkrankt,  haben Sie - nach vorheriger Rücksprache versteht sich - für eventuelle Tierarztrechnungen aufzukommen.

 

Wenn Böckchen vor dem Auszug kastriert werden sollen, geschieht dies auch erst nach Fließen des kompletten Kaufpreises. Dieser versteht sich zzgl. der Pauschale für die Wunschkastration, bei der auch die Folgekosten durch evt. auftretende Komplikationen abgedeckt sind.

 

Die Meerschweinchen sollten spätestens sieben Tage nach Reservierung in ihr neues Heim ziehen. Danach geben wir die Tiere wieder zum Verkauf frei. Eine Erstattung geleisteter Zahlungen gibt es nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen: Sitzt ein Böckchen noch seine Kastrationsfrist ab, darf seine Naht natürlich erst in Ruhe ausheilen. Können Sie aus anderen Gründen (Job, Familie, Krankheit, Urlaub...) Ihr Tier nicht in dieser Zeit zu sich nehmen, besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu vereinbaren. Diese veranschlagen wir mit 2,50 €/Tag/Tier. Die Pauschale ist zahlbar ab dem achten Tag und muss im Voraus geleistet werden.

 

Umstände können sich ändern. Wir verurteilen niemanden, der ein einmal bei uns gekauftes Schweinchen nicht behalten kann. Das Partnertier verstirbt, ein Umzug steht an, man hat beruflich zu viel um die Ohren, es entwickelt sich eine Allergie, die Kinder verlieren das Interesse... Wer bei uns ein Meerschweinchen kauft, darf es uns jederzeit zurückbringen. Den Kaufpreis erstatten wir allerdings nicht.

 

Abschließend behalten wir uns vor, unsererseits vom Kauf zurückzutreten. Mit Zahlung des Kaufpreises erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.